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Und nun mal ganz ernsthaft an den Gast gerichtet:
die amtliche Stelle, die die Jugendhilfe bewilligt, müsste auch wissen oder zumindest recherchieren können, ob, in welcher Höhe und wie lange noch Anspruch auf Unterhalt besteht. Da die Frage ja sehr speziell ist (mein Sohn ist 18 Jahre alt, macht hoffentlich in diesem Jahr Abitur und hat dann Anspruch auf Unterhalt bis zur Beendigung der (ersten) Ausbildung, egal ob Job oder Studium) - das sind komplett andere Voraussetzungen als bei Ihrer Tochter. Ich weiß aber auch nicht, ob da ein Mindestanspruch auf Summe X besteht. Als liebende Mutter werde ich - zusammen mit dem getrennt lebenden, nicht minder liebenden Vater - zahlen, was mir möglich ist, bis der Junge auf eigenen Füßen steht.
Ihr Ahnungslosen! Die Obhut ist eine Straße in Mannheim (Postleitzahl 68305), die ganz in der Nähe der Zuflucht liegt (Parallelstraße) und in den Aufstieg mündet. In der Nähe liegt das Carl- Benz - Bad, dort kann man sicherlich hervorragend Ausbildung machen und jugendliche Hilfe bekommen - im Sommer zumindest. Und dann ab in den Aufstieg!