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@ing793: Ihre Antwort bezieht sich allein auf den gesetzlichen Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Der beträgt allerdings nur 24 Tage (bei einer 6-Tagewoche) bzw. 20 Tage (bei einer 5-Tagewoche). Beim Fragesteller geht es aber wohl um einen tariflichen oder arbeitsvertraglich geregelten Urlaub. Da kann man alles regeln, sofern man über dem gesetzlichen Mindesturlaub bleibt. 27,5 Arbeitstage liegen deutlich darüber – also ist die Zwölftelung grundsätzlich zulässig.