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Wenn die Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl unter 50 Prozent liegt, gibt es dann Neuwahlen?
Hi Travis ,
Als erstes , Deine Frage ist nicht richtig gestellt .
Das Gebiet in dem wir leben hat keine Verfassung !
Es existiert ein Grundgesetz (das enthält alle notwendigen Regularien , um eine vorläufige Staatsverwaltung zu ermöglichen) , !!! vorläufig seid Ende des 2. Weltkrieges !!! .
Eine Quote zur Wahlbeteiligung , bzw. ab welcher Beteiligung eine Wahl ungültig ist , ist hier nicht enthalten .
Wie gesagt , das GG war eigentlich als "Übergangslösung gedacht .
Somit ist an der Stelle momentan nicht viel zu machen , es sei denn , Du gründest eine Partei oder Vereinigung die , innerhalb der Übergangsregularien , mehr als nur ein par Sitze im Landtag schafft .
Sprich .. diese Partei oder Vereinigung , müsste aus dem Stand eine Mehrheit innerhalb unserer vorübergehend zwangsverwalteten Gebiete , finden .
Variante 2 ist , Du hast genug Geld um einen Anwalt , (Staatsrechtler) , aus den USA , Grossbritanien , Russland , (Frankreich (eigentlich nicht berechtigt) ) , oder China , zu beschäftigen , damit gegen jede Wahl , jeden Erlass , jeden Gesetzentwurf , den ein Bundesland oder die vermeintliche Bundesregierung selbst vom Stapel lässt , jeweils zeitgleich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Internationalen Gerichtshof in Denhag einzureichen.
Falls Du finanziell dazu in der Lage bist , müsstest Du dann lediglich noch Deine familiären Interessen abwägen , ich befürchte das endet in einer Art "entlohnungsfreier Vollbeschäftigung" oder im Knast.
Die Lösung mit der Parteigründung ( oder Vereinigung ) finde ich noch am mach-barsten , wobei das !!! noch nicht , aber lange kann's nicht mehr dauern !!! den gewünschten Zulauf haben wird .
Die Szenerie ist vergleichbar mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Aufstieg der NSDAP .
Faschistische Linke (die werden heute als Rechtsradikale bezeichnet) will doch aber keiner mehr haben , echt net .
So und jetzt sag Du mir mal wie der Zielführende Weg aussieht ?
Ich würde sagen , irgendwie eine Verfassungsgebung erzwingen , und über jeden Artikel in breiter Demokratie entscheiden (verbesserte Schweizer Verfassung) .
Nur .... wie erzwingen wir das ????
Gruß
Thomas