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@SPARTA1:
Hallo,
Sie schreiben, dass man ein Kraftfahrzeug (KFZ) mit einer Mofa-Prüfbescheinigung (max. 25 km/h) fahren darf. Das hat unserer TÜV mir auch schon bestätigt, jedoch habe ich noch eine Frage: Hier steht ja Kraftfahrzeuge, auch beim BMVI und BMJV, jedoch heißen die Kraftfahrzeuge Kleinkraftfahrzeug oder Leichtkraftfahrzeug beim Händler. Das scheint aber egal zu sein, oder ? Freue mich über eine Antwort :-)
MFG aus Bochum