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Gast

Altmietvertrag aus der ehemaligen DDR

Gelten eigentlich die Regelungen im Einigungsvertrag über die Mietverträge aus DDR-Zeit
noch. Demnach hätte ich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende und müsste dann die Wohnung nur Besenrein an den Vermieter übergeben.
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