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Gast

Aufenhaltsbestimminhsrecht



Hallo ,

Ich möchte gerne Wissen ob ich schriftlich bestimmen kann wo sich mein Sohn aufhalten soll . Wenn ich z.b. Einen Unfall habe und mein Willen zur Zeit nicht äußern kann.ich habe das alleinige Aufenhaltsbestimmunhsrecht für meinen Sohn.
Natürlich kann er in dieser Zeit seinen normalen Umgang mit seiner Mutter alle zwei Wochen wahrnehmen.ich bedanke mich schon mal für ihre Antwort."

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Antworten (3)
Bester
Das entscheidet das Jugendamt.
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moonlady123456
Das nenne ich doch wahre Vaterliebe:
Der Mann liegt vielleicht über Wochen im Koma, aber das ist nicht wichtig, nein, wichtig ist, dass das Kind nach wie vor nur alle 2 Wochen zur Mama darf.
Das hat nun wirklich Klasse!
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Opal
Moonlady, das heist ja nicht das der Junge im Falle eines Unfalls/Koma ins Heim kommt. Er kann ja auch bei den Großeltern untergebracht werden die dann für die Zeit das Sorgerecht für den Jungen bekommen. Was wissen wir aus welchen Gründen die Mutter, sonst ist ja in der Regel andersrum, ihren Sohn nur alle 14 Tage haben darf???
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