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Gast

Darf eine GKV den Beitrag ohne Auskunft des Versicherten maximieren?

Eine Studentin ist aus einer gemeinsamen Whg ausgezogen und die Post der Krankenkasse ist ihr nicht nachgesandt worden!(evtl fehlender Nachsendeantrag oder auch böse Absicht des Ex?!)Da von der versicherten Studenten über einen Zeitraum von 4 Monaten leider keine Information zurückkamen,setzte die Krankenkasse(GKV) den Beitrag einfach aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze fest!!!
Frage beantworten Frage Nummer 51277 Frage melden
Antworten (1)
micle
Es dürfte für die Studentin kein Problem darstellen Ihren Status (Ausbildung / Studium) gegenüber der Krankenkasse zu dokumentieren.
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