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Gelegentliche Übersetzungen als Rentner

In welcher Form gebe ich als Rentner meine gelegentlichen Einnahmen aus Übersetzungen an, brauche ich zwingend die elektronische Übermittlung? Habe kein Gewerbe, galt bisher als Kleinstunternehmer, aktuell Renter Ü65.
Frage beantworten Frage Nummer 3000092943 Frage melden
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