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Gast

kann auch eine der arbeitslos ist nebengewerbe machen?

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hphersel
nein, denn dann ist er ja nicht mehr arbeitslos ;-)
im Ernst: Wenn Du legal (!) Geld zu Deinem Arbeitsosengeld oder Deinem Hartz_IV-Satz hinzuverdienen möchtest, dann lass Dich von Deinem Betreuer oder Berater im JobCenter oder bei der Agentur für Arbeit beraten. Der kann Dir rechtssichere Auskunft darüber geben, was geht oder erlaubt ist und was nicht.
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