Gast
kfz anhäger anmeldung/ nuzung in frankreich
ich habe ein in frankreich zugelassenes auto und einen in deutschland gebauten und z. zeit zugeklassenen anhänger mit 750 kg zugelassenen gesamzgewicht.
Wie kann ich den anhänger nach abmeldung in deutschland in frankreich benutzen?
Wie kann ich den anhänger nach abmeldung in deutschland in frankreich benutzen?
Antworten (1)
Nicht ganz richtig, lieber Amos. Wenn Gast ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug besitzt, kann er seinen 750 kg-Anhänger ohne weitere Zulassung an seinem Fahrzeug betreiben. Der Anhänger bekommt dann das gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeug, gilt dann aber als 500 kg-Anhänger. Das heißt, der Halter ist selbst verantwortlich dafür, dass der Anhänger mit Zuladung nicht mehr als 500 kg wiegt.
Das Kennzeichen kann er sich fast überall machen lassen, aber das weiß Gast, da er ja schon ein französisches Auto fährt.
Das Kennzeichen kann er sich fast überall machen lassen, aber das weiß Gast, da er ja schon ein französisches Auto fährt.