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Gast

Kündigungsfristen für Mietwohnung

Ich habe noch einen alten Mietvertrag,in dem steht,dass ich nach einer Mietzeit von jetzt 12 Jahren eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr habe.Gelten für mich inzwischen auch die neuen Kündigungsfristen von 3 Monaten für Mieter?
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Antworten (1)
Mainschwimmer
Seit 2005 gilt für alle Mietverträge, auch für sogenannte Altverträge, die Frist von 3 Monaten. Kündigung beweisbar (Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe) bis zum dritten Werktag des Monats, dann wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats gültig.
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