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Gast

Mahngebühren durch Behörde

Muss man ggb. einer Behörde ( hier Justizkasse) Mahngebühren bezahlen bei der 1. Mahnung? Keine vorherige Zahlungserinnerung!
Als Begründung wurde durch Behörde:“KV 1403 JVKostG“ angegeben
Frage beantworten Frage Nummer 3000098081 Frage melden
Antworten (1)
Matthew
https://www.gesetze-im-internet.de/jvkostg/anlage.html:
5€
Eine Firma, ist in der Regel kulanter, weil sie keine Kunde verlieren möchte.
Diese Befürchtung muss eine Behörde nicht haben.
Kümmere Dich halt um Deine Angelegenheiten.
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