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Mieter hat Türen und Bad neu gemacht, nach 5 Jahren ist er ausgezogen ,Abstandszahlung nun steuerlich absetzen ?
Mein Mieter hat Türen und Bad neu gemacht, nach 5 Jahren ist er ausgezogen .
Habe eine Abstandszahlung gemacht und die Rechnungen fürs bad und Türen erhalten. Kann ich die Abstandszahlung mit den Rechnungen noch steuerlich absetzen ?
Habe eine Abstandszahlung gemacht und die Rechnungen fürs bad und Türen erhalten. Kann ich die Abstandszahlung mit den Rechnungen noch steuerlich absetzen ?
Antworten (1)
Nein, fünf Jahre alte Rechnung kannst du nicht einreichen. Du kannst dir aber vom Mieter eine Quittung für die Abstandszahlung geben lassen, auf der genau vermerkt ist, daß es für die Renovierung ist. Die alten Rechnungen kannst du ja als eine Art "Beweis" für die Richtigkeit beilegen. Du kannst nur das absetzen, was du bezahlt hast, nicht die ursprünglichen Kosten.