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Gast

mit welchen Strafen muss gerechnet werden, wenn man aus dem Auto eine Polizeisirene abspielt und deswegen alle anderen Verkehrsteilnehmer den Weg freiräumen?

Die Polizeisirene einfach aus dem Internet runterladen und als MP3 laut aus dem Auto abspielen.
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Antworten (1)
Alex64
Also ....

Erstmal wird das mit dem MP3-abspielen sowieso kaum funktionieren, es sei denn, du baust (ohne Betriebserlaubnis, erste OWi) Aussenlautsprecher an.
Damit wären wir beim §49 (3) Nr. 3StVO ("3. ....entgegen § 38 Abs. 1, Abs. 2 oder 3 Satz 3 blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht verwendet ....") und der nächsten OWi. .....
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