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Gast

Müssen mir Nachtzuschläge, die vom Entleiher an den Verleiher zusätzlich zum tariflichen Nachtzuschlag für mich vereinbart wurden, auch vom Verleiher an mich als Leiharbeiter ausgezahlt werden? Ist das gesetzlich verankert?

Frage beantworten Frage Nummer 3000090944 Frage melden
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