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Gast

Muss ich das Gewerbe wirklich innerhalb 14 Tagen abmelden ?

Hallo, ich habe folgende Problematik :

ich bin 14 Jahre in meiner Firma tätig. Ich habe angegeben, noch ein Gewerbe zu haben, was damals auch genehmigt wurde. Ich wechselte den Zweig , der, wie bereits vorher, in keinem Wettbewerb zu meiner Firma steht. Die Änderung gab ich allerdings nicht an.Jetzt wurde ich zum Personalbüro zitiert. Neben einer Abmahnung wegen unerlaubten Gewerbebetrieb soll ich nun schriftlich bestätigen, dass ich das bestehende Gewerbe innerhalb 14 Tage abmelde.
Frage beantworten Frage Nummer 88522 Frage melden
Antworten (2)
elfigy
Es ist schwierig, diese Frage zu beantworten, ohne die Begründung der Haltung deiner Firma zu kennen. Beeinträchtigt das neue Gewerbe evtl. deine Arbeitsleistung in der Firma oder befürchet es deine Firma?
Vielleicht wäre es doch besser, du berätst dich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in diesem Fall, das kostet nicht viel, aber das Geld ist gut angelegt. Schließlich geht es um viel für dich. Ich wundere mich immer wieder, dass Leute in einem Forum solch existenzielle Fragen stellen.
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Opal
Pff, was du in deiner Freizeit machst geht deinen Chef nix an, hauptsache ist das deine Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht darunter leidet.
Aber, Ich wollte damals nebenberuflich Taxi fahren, mein Chef hat davon Wind bekommen und mir mit Künigung gedroht, wenn meine Arbeitsleistung aufgrund des Nebenerwerbs rückläufig wäre.
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