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solitude32

@ Neilo, für alle Fälle

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Frage beantworten Frage Nummer 3000065607 Frage melden
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neilo
... erledigt.
Frage: ab welcher Störungsdauer gilt ein Sonderkündigungsgrund ?
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solitude32
Kaum zu beantworten. Faktisch: sobald dein Dienstleister seine Leistung nicht mehr erbringen kann, steht dir ein sofortiges Kündigungsrecht zu, so lange er sich noch bemüht, wird es rechtlich schwammig. Check mail.
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