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Regressanspruch bei Hauskauf
Ich habe mir vor ein paar Monaten ein älteres Haus gekauft. Da nun die Heizperiode begonnen hat, habe ich erst jetzt festgestellt, das die Gasheizung nicht funktioniert. Beim Hauskauf wurde mir aber mündlich zugesichert, das die Heizung funktioniert. Nun habe ich eine Firma beauftragen müssen, die den Schaden an der Heizung (wegen Nichtwartung) beheben muss. Kann ich die Kosten für die Heizungsreparatur vom Voreigentümer verlangen?
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