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Ist der Kindergarten handlungsunfähig, wenn der gesamte Elternbeirat zurücktritt?
Hallo!
Ich bin Leitung eines Kindergartens.
Kurze Antwort: Nein. Die Einrichtung eines Elternbeirats und die Handlungsfähigkeit eines Kindergartens haben nichts miteinander zu tun.
Kein Kindergarten ist verpflichtet, einen Elternbeirat zu haben, das ist eine freiwillige Institution. Wenn es aber einen gibt, muss die Einrichtung und Bildung des EB in der Konzeption bzw. Satzung des Kindergartens festgelegt sein. Da es in Ihrem Kindergarten bereits einen Elternbeirat gibt, müssen wohl schon Neuwahlen stattfinden.
Grundsätzlich hat ein Elternbeirat eine beratende und unterstützende Funktion.
Der Kindergarten ist also in keinem Fall handlungsunfähig, da nur Träger und Leitung als einzige handlungsfähig im Namen des Kindergartens sind, niemals aber der Elternbeirat.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.