Alle Fragen von "Leucoryx"
Alle Antworten von "Leucoryx"
Hallo,
es macht ganz den Eindruck als hätten sich bei Euch beiden die richtigen getroffen, und so wirklich gut scheint das Verhältnis auch nicht gewesen zu sein; aber gehen wir das ganze mal abstrakt an:
1. Ein Mietender muss sich in solch einer Situation zuerstmal die Frage stellen, ob die Kündigung ordnungsgemäße zugegangen ist. Alleine hier mangelt es schon häufig.
2. Die Idee der Kündigung zu widersprechen ist nicht so prickelnd, weil unsinnig. Sollte die Kündigung nicht ordnungsgemäß zugegangen sein, dann würde durch ein Widersprechen alleine der Zugang bestätigt, aber sonst nichts erreicht.
3. Du hast uns leider vorenthalten welchen Kündigungsgrund der Vermieter angegeben hat. Auch hier besteht die reelle Chance, dass die Kündigung unzulässig ist. Eine grundlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich.
4. Schön das der Vermieter Dir keinen "einzigen Tag länger gibt", aber was will er machen? Sofern der Mietende nach "ordnungsgemäßer" Beendigung (vgl. 3.) nicht auszieht, muss der Vermieter Klage erheben. Es ist nicht zulässig die Wohnung eigenmächtig zu räumen oder sich eigenmächtig Zugang zu verschaffen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dann Nutzungsentschädigung (die im Regelfall die vorherige Miete nicht übersteigen sollte). Sollte der Vermieter ohne Widerspruch - und denk hier unbedingt wieder an 1. - die Nutzung der Wohnung dulden, dann wird sich das Mietverhältnis unter Umständen auf unbefristete Zeit verlängern.
5. Sollte es zur Räumungsklage kommen wird nicht nur geprüft werden, ob die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt worden und vor allem zulässig ist, sondern auch ob für den Mietenden u. U. die Härtefallregelung greift, Mietende also unter die Sozialklausel fällen würde. Hier solltest Du Dir aber einen Anwalt nehmen. Auch der Mieterverein kann hilfreich sein.
6. Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt und der Mietende die Wohnung bei Einzug renoviert hat, unbeschadet der Frage wer das Material und warum gestellt hat, wird sich schwerlich ein erneuter Renovierungsanspruch bei Auszug ableiten lassen.
Wenn Du ein wenig geschickt vorgehst, dann bist Du noch mindestens 1,5 bis 2 Jahre in der Wohnung. Also, bleib locker. Aber! Die Pflicht des Mietenden ist die rechtzeitige Bezahlung des Mietzins und des ordnungsgemäßen Verhaltens. Und wenn der Vermieter meint Dir Druck machen zu wollen, dann schau mal ob bei Euch so alles stimmt: Rauchmelder, Legionellenprüfung, Energieausweis, Mietminderung, etc. . Mietrecht ist Schutzrecht - die Chancen stehen auf Deiner Seite.
Kopf hoch, sonnst rutscht das Krönchen runter.