Gast
Kündigung Wohnung
Guten Morgen,
Wohne seit 5 Jahren in der Wohnung, gute Verhältnisse mit Vermieter, bis der mir gekündigt hat.
1. Seit dem Zeitpunkt hat der sich verändert, ihm passt nix mehr, wenn Musik zum Beispiel mittags laut ist, beschwert der sich, das Musik zu laut ist in der Mittagszeit. War nie so, 5 Jahre lang.
2. In 5 Jahren hab immer pünktlich Miete bezahlt, nur die Miete vom März wegen Geldproblemen hat nicht ausgereicht, konnte nicht bezahlen, weil andere Rechnungen dazu gekommen sind.
Gestern hat der mir geschrieben, dass die Miete noch nicht auf Konto ist, dass er mir nicht mehr vertrauen kann, dass er seit 3 Wochen wartet auf des Geld... hab mit ihm besprochen, dass ich gerade nicht kann, weil ich keinen Zugriff auf das Konto hab... keine Rücksicht. Soll gucken, der braucht des Geld und ich soll auch für April und Mai schon uberwiesen, weil der mir nicht vertrauen könnte. Musste zu meinem besten Freund und fragen, ob der mir was leihen könnte.
3. Bevor ich in die Wohnung gekommen bin, hab ich die komplette Wohnung renoviert. Damals haben wir besprochen, wie wir es machen sollten: ob 50/50 machen oder anderes. Dann hat er sich entschieden, dass er Material zahlt und ich soll die Leute zum arbeiten besorgen. Mietvertrag hab ich keinen, das war alles mündlich abgesprochen.
Am 19.2.2022 hat er das Mietverhältnis zum 31.5.22 beendet. Er gibt mir auch keinen einzigen Tag länger und hab noch keine Wohnung gefunden.
Hab bisschenen Angst, dass ich bis dahin nix finde, weil nur nur 1 Monate Zeit ist.
Kann er das machen? Hat er das Recht, obwohl der Mietvertrag nur mündlich war?
Wohne seit 5 Jahren in der Wohnung, gute Verhältnisse mit Vermieter, bis der mir gekündigt hat.
1. Seit dem Zeitpunkt hat der sich verändert, ihm passt nix mehr, wenn Musik zum Beispiel mittags laut ist, beschwert der sich, das Musik zu laut ist in der Mittagszeit. War nie so, 5 Jahre lang.
2. In 5 Jahren hab immer pünktlich Miete bezahlt, nur die Miete vom März wegen Geldproblemen hat nicht ausgereicht, konnte nicht bezahlen, weil andere Rechnungen dazu gekommen sind.
Gestern hat der mir geschrieben, dass die Miete noch nicht auf Konto ist, dass er mir nicht mehr vertrauen kann, dass er seit 3 Wochen wartet auf des Geld... hab mit ihm besprochen, dass ich gerade nicht kann, weil ich keinen Zugriff auf das Konto hab... keine Rücksicht. Soll gucken, der braucht des Geld und ich soll auch für April und Mai schon uberwiesen, weil der mir nicht vertrauen könnte. Musste zu meinem besten Freund und fragen, ob der mir was leihen könnte.
3. Bevor ich in die Wohnung gekommen bin, hab ich die komplette Wohnung renoviert. Damals haben wir besprochen, wie wir es machen sollten: ob 50/50 machen oder anderes. Dann hat er sich entschieden, dass er Material zahlt und ich soll die Leute zum arbeiten besorgen. Mietvertrag hab ich keinen, das war alles mündlich abgesprochen.
Am 19.2.2022 hat er das Mietverhältnis zum 31.5.22 beendet. Er gibt mir auch keinen einzigen Tag länger und hab noch keine Wohnung gefunden.
Hab bisschenen Angst, dass ich bis dahin nix finde, weil nur nur 1 Monate Zeit ist.
Kann er das machen? Hat er das Recht, obwohl der Mietvertrag nur mündlich war?
Antworten (3)
Hier ist ja einiges schief gegangen.
Was ich rauslese:
- Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag
- Miete wird von dir nicht immer pünktlich bezahlt
- Du spielst während der Mittagsruhe laute Musik
Und nun hat der Vermieter die Nase voll und du versuchst immer noch mit dem zu diskutieren?
Was ich rauslese:
- Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag
- Miete wird von dir nicht immer pünktlich bezahlt
- Du spielst während der Mittagsruhe laute Musik
Und nun hat der Vermieter die Nase voll und du versuchst immer noch mit dem zu diskutieren?
Na ja, auch mündliche (Miet-) Verträge sind gültig (wenn auch nicht empfehlenswert). Wegen einer verzögerten Mietzahlung darf er sowieso nicht kündigen. Vielleicht solltest du zu Kreuze kriechen, Wohnungen für arme Socken (unter 250.000 € Jahresgehalt) sind ja nun nicht so leicht zu finden. Und Musik in der Mittagszeit nur noch über Bluetooth-Kopfhörer hören (die gibt es für wenig Geld) und du bist wieder ein braver Mieter.
Hallo,
es macht ganz den Eindruck als hätten sich bei Euch beiden die richtigen getroffen, und so wirklich gut scheint das Verhältnis auch nicht gewesen zu sein; aber gehen wir das ganze mal abstrakt an:
1. Ein Mietender muss sich in solch einer Situation zuerstmal die Frage stellen, ob die Kündigung ordnungsgemäße zugegangen ist. Alleine hier mangelt es schon häufig.
2. Die Idee der Kündigung zu widersprechen ist nicht so prickelnd, weil unsinnig. Sollte die Kündigung nicht ordnungsgemäß zugegangen sein, dann würde durch ein Widersprechen alleine der Zugang bestätigt, aber sonst nichts erreicht.
3. Du hast uns leider vorenthalten welchen Kündigungsgrund der Vermieter angegeben hat. Auch hier besteht die reelle Chance, dass die Kündigung unzulässig ist. Eine grundlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich.
4. Schön das der Vermieter Dir keinen "einzigen Tag länger gibt", aber was will er machen? Sofern der Mietende nach "ordnungsgemäßer" Beendigung (vgl. 3.) nicht auszieht, muss der Vermieter Klage erheben. Es ist nicht zulässig die Wohnung eigenmächtig zu räumen oder sich eigenmächtig Zugang zu verschaffen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dann Nutzungsentschädigung (die im Regelfall die vorherige Miete nicht übersteigen sollte). Sollte der Vermieter ohne Widerspruch - und denk hier unbedingt wieder an 1. - die Nutzung der Wohnung dulden, dann wird sich das Mietverhältnis unter Umständen auf unbefristete Zeit verlängern.
5. Sollte es zur Räumungsklage kommen wird nicht nur geprüft werden, ob die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt worden und vor allem zulässig ist, sondern auch ob für den Mietenden u. U. die Härtefallregelung greift, Mietende also unter die Sozialklausel fällen würde. Hier solltest Du Dir aber einen Anwalt nehmen. Auch der Mieterverein kann hilfreich sein.
6. Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt und der Mietende die Wohnung bei Einzug renoviert hat, unbeschadet der Frage wer das Material und warum gestellt hat, wird sich schwerlich ein erneuter Renovierungsanspruch bei Auszug ableiten lassen.
Wenn Du ein wenig geschickt vorgehst, dann bist Du noch mindestens 1,5 bis 2 Jahre in der Wohnung. Also, bleib locker. Aber! Die Pflicht des Mietenden ist die rechtzeitige Bezahlung des Mietzins und des ordnungsgemäßen Verhaltens. Und wenn der Vermieter meint Dir Druck machen zu wollen, dann schau mal ob bei Euch so alles stimmt: Rauchmelder, Legionellenprüfung, Energieausweis, Mietminderung, etc. . Mietrecht ist Schutzrecht - die Chancen stehen auf Deiner Seite.
Kopf hoch, sonnst rutscht das Krönchen runter.
es macht ganz den Eindruck als hätten sich bei Euch beiden die richtigen getroffen, und so wirklich gut scheint das Verhältnis auch nicht gewesen zu sein; aber gehen wir das ganze mal abstrakt an:
1. Ein Mietender muss sich in solch einer Situation zuerstmal die Frage stellen, ob die Kündigung ordnungsgemäße zugegangen ist. Alleine hier mangelt es schon häufig.
2. Die Idee der Kündigung zu widersprechen ist nicht so prickelnd, weil unsinnig. Sollte die Kündigung nicht ordnungsgemäß zugegangen sein, dann würde durch ein Widersprechen alleine der Zugang bestätigt, aber sonst nichts erreicht.
3. Du hast uns leider vorenthalten welchen Kündigungsgrund der Vermieter angegeben hat. Auch hier besteht die reelle Chance, dass die Kündigung unzulässig ist. Eine grundlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich.
4. Schön das der Vermieter Dir keinen "einzigen Tag länger gibt", aber was will er machen? Sofern der Mietende nach "ordnungsgemäßer" Beendigung (vgl. 3.) nicht auszieht, muss der Vermieter Klage erheben. Es ist nicht zulässig die Wohnung eigenmächtig zu räumen oder sich eigenmächtig Zugang zu verschaffen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dann Nutzungsentschädigung (die im Regelfall die vorherige Miete nicht übersteigen sollte). Sollte der Vermieter ohne Widerspruch - und denk hier unbedingt wieder an 1. - die Nutzung der Wohnung dulden, dann wird sich das Mietverhältnis unter Umständen auf unbefristete Zeit verlängern.
5. Sollte es zur Räumungsklage kommen wird nicht nur geprüft werden, ob die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt worden und vor allem zulässig ist, sondern auch ob für den Mietenden u. U. die Härtefallregelung greift, Mietende also unter die Sozialklausel fällen würde. Hier solltest Du Dir aber einen Anwalt nehmen. Auch der Mieterverein kann hilfreich sein.
6. Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt und der Mietende die Wohnung bei Einzug renoviert hat, unbeschadet der Frage wer das Material und warum gestellt hat, wird sich schwerlich ein erneuter Renovierungsanspruch bei Auszug ableiten lassen.
Wenn Du ein wenig geschickt vorgehst, dann bist Du noch mindestens 1,5 bis 2 Jahre in der Wohnung. Also, bleib locker. Aber! Die Pflicht des Mietenden ist die rechtzeitige Bezahlung des Mietzins und des ordnungsgemäßen Verhaltens. Und wenn der Vermieter meint Dir Druck machen zu wollen, dann schau mal ob bei Euch so alles stimmt: Rauchmelder, Legionellenprüfung, Energieausweis, Mietminderung, etc. . Mietrecht ist Schutzrecht - die Chancen stehen auf Deiner Seite.
Kopf hoch, sonnst rutscht das Krönchen runter.