Gast
Kein Wasserhahn in der Küche
Hallo,
ich bin eine neue Wohnung eingezogen und habe seit 4 Monaten kein Wasser, weil der Wasserhahn fehlt.
Ist es Sache des Vermieters oder des mieters
ich bin eine neue Wohnung eingezogen und habe seit 4 Monaten kein Wasser, weil der Wasserhahn fehlt.
Ist es Sache des Vermieters oder des mieters
Antworten (14)
Das hast Du ja sicher bereits beim Übergabeprotokoll moniert. Wenn er da bereits gefehlt hat, ist es Sache des Vermieters?
Wenn man wüsste, wovon gesprochen wird. Ist die Küche Mietobjekt oder gehört die Küche dem Mieter. Spülbeckenhahn gehört nur dazu, wenn auch die Spüle Mietobjekt ist.
Boah, kaum 4 Tage nachgedacht und dann so eine Knaller Antwort.
Oder musstest du warten, bis dir jemand das Wort buchstabiert?
Oder musstest du warten, bis dir jemand das Wort buchstabiert?
Ne ne, als Betroffener kriegt der das noch alleine hin. Es hat nur 4 Tage gedauert, den Satz fehlerfrei zu formulieren.
Armaturen sind Vermietersache. Und dabei ist es völlig wurscht, ob eine Küche mitvermietet wurde oder nicht.
Seltsam ist es, dass man einen fehlenden Wasserhahn erst nach 4 Monaten moniert.
Seltsam ist es, dass man einen fehlenden Wasserhahn erst nach 4 Monaten moniert.
Seltsam ist auch, wenn man nicht weiß, wovon geredet wird, aber eine unhaltbare Behauptung aufstellt.
Ist keine Küche oder Spüle mitvermietet, gilt lediglich in dem als Küche vorgesehenen Raum müssen die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein. Heißt Kalt- und Heißwassereckventil mehr nicht.
Ist keine Küche oder Spüle mitvermietet, gilt lediglich in dem als Küche vorgesehenen Raum müssen die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein. Heißt Kalt- und Heißwassereckventil mehr nicht.
@vandit: es ist nicht wurscht.
Gehört eine Küche ( oder zumindest eine Spüle) zum Mietumfang, dann muss sie funktionieren, dann gehört der Wasserhahn dazu.
Ziehe ich mit meiner eigenen Küche ein, dann muss ich mich auch selbst um den Hahn kümmern. So, wie rayer das in der zweiten Antwort schon beschrieben hatte.
Gehört eine Küche ( oder zumindest eine Spüle) zum Mietumfang, dann muss sie funktionieren, dann gehört der Wasserhahn dazu.
Ziehe ich mit meiner eigenen Küche ein, dann muss ich mich auch selbst um den Hahn kümmern. So, wie rayer das in der zweiten Antwort schon beschrieben hatte.
Dies hier ist doch eher ein Prinzipienproblem. Man kann sich jetzt mit dem Vermieter streiten, einen Anwalt einschalten (frisch eingezogen hat das einen schalen Geschmack) oder selbst kurz Hand anlegen. Einen einfachen Wasserhahn kann man für kleines Geld in jedem Baumarkt erwerben. Und falls man dann auch noch im Recht ist, die Rechnung dem Vermieter präsentieren.
Anschliessend weiss man, mit welcher Art Vermieter man es zu tun hat!
Auch sonst ist es zu spät. Man ist drin und kann nicht einfach wieder ausziehen!
Vier Monate auf einen Wasserhahn zu warten sind vier verlorene Monate!
Anschliessend weiss man, mit welcher Art Vermieter man es zu tun hat!
Auch sonst ist es zu spät. Man ist drin und kann nicht einfach wieder ausziehen!
Vier Monate auf einen Wasserhahn zu warten sind vier verlorene Monate!
In der Regel befinden sich in einer leeren Mietwohnung in der Küche lediglich zwei Eckventile (Warm- und Kaltwasser) sowie ein Abflussrohr. Damit kann der Mieter seine Spüle oder ein Waschbecken oder was auch immer anschließen. Was soll da ein einzelner Wasserhahn?