Gast
Darf ich kurz vor Mitternacht und kurz nach Mitternacht je 4 Stangen Zigaretten aus Polen kaufen ohne Ärger zu bekommen? Natürlich mit Kassenbon.
Antworten (44)
Nein, darfst Du nicht.
Der Zoll schreibt eindeutig:
Die Reisefreimengen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet.
Der Zoll schreibt eindeutig:
Die Reisefreimengen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet.
Über irgendwelche Reisefreimengen kann ich trotz eingehender Analyse in der "Frage" nichts finden.
Daher ist Vandits Antwort falsch und irreführend. Der Erwerb von Tabakwaren ist jedem erwachsenen deutschen Bürger jederzeit und in jeglicher Menge qua Gesetz gestattet.
Fragen?
Daher ist Vandits Antwort falsch und irreführend. Der Erwerb von Tabakwaren ist jedem erwachsenen deutschen Bürger jederzeit und in jeglicher Menge qua Gesetz gestattet.
Fragen?
Da ich öfter Zigaretten in Polen kaufe, kenne ich natürlich die Bestimmungen. Egal wie viele Zigaretten du in Polen kaufst, darfst du innerhalb Deutschlands nur unversteuert 800 Zigaretten aus dem EU-Ausland mitführen. Maßgeblich ist die Steuerbanderole.
Auch hier hat Deho recht, es geht noch nicht einmal ums Mitführen. Mehr als 800 Zigaretten aus EU-Ländern (200 aus nicht-EU-Ländern) pro Person über 18 darf man auch nicht in seinem Domizil lagern. Allerdings, wo kein Kläger, da kein Richter.
Nachtrag:
Um noch explizit auf die Frage einzugehen. Kaufen kann man in Polen, so viel man will rund um die Uhr. Es geht darum, nicht mehr als 800 Zigaretten aus Polen in Deutschland im Besitz zu haben. Nicht immer ist der Käufer auch der Besitzer.
Um noch explizit auf die Frage einzugehen. Kaufen kann man in Polen, so viel man will rund um die Uhr. Es geht darum, nicht mehr als 800 Zigaretten aus Polen in Deutschland im Besitz zu haben. Nicht immer ist der Käufer auch der Besitzer.
Versteuert oder unversteuert. Egal auf was die Frage sich bezog, mehr als 800 Zigaretten geht nicht.
Nachtrag:
Im aktuellen Besitz sind nur 800 Zigaretten, die aus der EU stammen und nicht in Deutschland versteuert sind, das Limit.
Ende der Diskussion.
Im aktuellen Besitz sind nur 800 Zigaretten, die aus der EU stammen und nicht in Deutschland versteuert sind, das Limit.
Ende der Diskussion.
Selbstverständlich kann man in seiner Wohnung in D so viele tausend Zigaretten lagern wie man möchte. Solange sie für den Eigenbedarf sind und legale Beschaffung in Polen stattgefunden hat.
Und ebenso selbstverständlich ist ein Käufer auch der Besitzer. Es sei denn, er hat jemanden zum Tragen mitgenommen. Dann ist der Träger der Besitzer und der Käufer evtl. der Eigentümer.
Und ebenso selbstverständlich ist ein Käufer auch der Besitzer. Es sei denn, er hat jemanden zum Tragen mitgenommen. Dann ist der Träger der Besitzer und der Käufer evtl. der Eigentümer.
@ Vandit
Das ist Ansichtssache. Der Zoll wäre der Ansicht, dass es sich dabei um ein Schmuggelwarenlager handelt. Und da der Gesetzgeber der gleichen Ansicht ist, steht es schon 2:1 gegen dich.
Das ist Ansichtssache. Der Zoll wäre der Ansicht, dass es sich dabei um ein Schmuggelwarenlager handelt. Und da der Gesetzgeber der gleichen Ansicht ist, steht es schon 2:1 gegen dich.
Die Nutzung einer Suchmaschine ist kostenlos.
1. Versuch: Transport, Lagerung, unverzollte Zigaretten.
2. Versuch: Unterschied, Käufer, Eigentümer, Besitzer.
Ich hoffe auf Erleuchtung;-)
1. Versuch: Transport, Lagerung, unverzollte Zigaretten.
2. Versuch: Unterschied, Käufer, Eigentümer, Besitzer.
Ich hoffe auf Erleuchtung;-)
@Deho, es gibt keinerlei Vorschriften oder Gesetze, die mir das Lagern und Selbstverbrauchen legal eingeführter Zigaretten verbieten kann. Allenfalls die Polizei/Gewerbeaufsicht darf da eingreifen. Und auch das nur, wenn sie nachweisen können, dass man damit handelt.
Sonst dürfte ich auch nur die einmalige Freimenge an Alkoholika in der Wohnung haben.
Sonst dürfte ich auch nur die einmalige Freimenge an Alkoholika in der Wohnung haben.
Da scheinbar die Suchmaschine einen Defekt hat:
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
(copy&paste)
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
(copy&paste)
Natürlich kannst du so viel Alkoholika wie du willst zuhause haben. Aber ohne Steuerbanderole oder Nachweis der Verzollung, ist bzw. war es auch m.W. nach strafbar mehr als die Freigrenze zu Hause zu lagern.
Eingreifen wird hier auch weder die Gewerbeaufsicht oder die Polizei, sondern der Zoll. (evtl. mit polizeilicher Unterstützung).
Allerdings scheint sich da was getan zu haben.
Ich habe ein Urteil vom Finanzgericht Hamburg aus dem Jahr 2015 gefunden (4 K 43/15) , wo einem Einspruch gegen die Verzollung zuhause gelagerter unverzollter Zigaretten, stattgegeben wurde. Anscheinend ist dies nur zulässig, wenn die illegale Beschaffung nachgewiesen werden kann.
Also muss der Zoll beweisen, dass mehr als die Reisefreigrenze auf einmal geschmuggelt wurde oder dass die unverzollten Zigaretten illegal bei einem Straßenhändler gekauft wurden.
Ob dies Urteil Bestand hatte oder ggf. noch eine Revision läuft habe ich nicht gefunden. Aber nach geltenden Urteilen hat Vandit Recht.
Eingreifen wird hier auch weder die Gewerbeaufsicht oder die Polizei, sondern der Zoll. (evtl. mit polizeilicher Unterstützung).
Allerdings scheint sich da was getan zu haben.
Ich habe ein Urteil vom Finanzgericht Hamburg aus dem Jahr 2015 gefunden (4 K 43/15) , wo einem Einspruch gegen die Verzollung zuhause gelagerter unverzollter Zigaretten, stattgegeben wurde. Anscheinend ist dies nur zulässig, wenn die illegale Beschaffung nachgewiesen werden kann.
Also muss der Zoll beweisen, dass mehr als die Reisefreigrenze auf einmal geschmuggelt wurde oder dass die unverzollten Zigaretten illegal bei einem Straßenhändler gekauft wurden.
Ob dies Urteil Bestand hatte oder ggf. noch eine Revision läuft habe ich nicht gefunden. Aber nach geltenden Urteilen hat Vandit Recht.
@Skorti, zu dem von Dir erwähnten Urteil ist kein weiterführendes BGH-Urteil zu finden.
Ohne Anfangsverdacht gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss, ohne Durchsuchungsbeschluss keinerlei weitere Ermittlungen. Mithin bleibt es dabei, legal mitgebrachte Zigaretten kann ich für meinen Eigenverbrauch soviel in meiner Wohnung lagern wie ich möchte. Zigaretten sind allerdings kein Wein und werden durch lange Lagerungszeiten nicht besser.
Was Beweislastumkehr damit zu tun haben soll verschließt sich mir. Nun ja, es reicht nicht, eine Suchmaschine bedienen zu können, man muss Gelesenes auch begreifen können.
Manchen Schreiberlingen geht es auch nicht um den Wahrheitsgehalt, sondern ums Dagegensein und Rechthabenwollen. Auf Biegen und Brechen. Überall!
Ohne Anfangsverdacht gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss, ohne Durchsuchungsbeschluss keinerlei weitere Ermittlungen. Mithin bleibt es dabei, legal mitgebrachte Zigaretten kann ich für meinen Eigenverbrauch soviel in meiner Wohnung lagern wie ich möchte. Zigaretten sind allerdings kein Wein und werden durch lange Lagerungszeiten nicht besser.
Was Beweislastumkehr damit zu tun haben soll verschließt sich mir. Nun ja, es reicht nicht, eine Suchmaschine bedienen zu können, man muss Gelesenes auch begreifen können.
Manchen Schreiberlingen geht es auch nicht um den Wahrheitsgehalt, sondern ums Dagegensein und Rechthabenwollen. Auf Biegen und Brechen. Überall!
Bevor sich der Rechthaber darauf stürzt: Es muss natürlich BFH heißen.
Warum wird am 27.01. um 16.48 Uhr der Sachverhalt der erlaubten Höchstmenge bei der EINFUHR erwähnt, obwohl dies bereits seit dem 24.01. 8 8.02 Uhr geklärt ist? Oder wurde nur wieder der Unterschied zwischen legaler Einfuhr und Lagerung inhaltlich nicht erfasst?
Warum wird am 27.01. um 16.48 Uhr der Sachverhalt der erlaubten Höchstmenge bei der EINFUHR erwähnt, obwohl dies bereits seit dem 24.01. 8 8.02 Uhr geklärt ist? Oder wurde nur wieder der Unterschied zwischen legaler Einfuhr und Lagerung inhaltlich nicht erfasst?
Da hast Du ein schönes Urteil rausgesucht. Bei näherem Hinsehen ergibt sich aber, dass der Zoll mehrere Fehler gemacht hat. Ausschlaggebend war offenbar, dass der Besitzer der Zigaretten nicht gleichzeitig Haftungsschuldner und Steuerschuldner sein kann.
Offenbar war der Besitzer nicht steuerpflichtig in Deutschland und da lag der Fehler.
Es gibt eine ganze Latte an nicht zutreffenden oder nicht beweisbaren Vergehen, die zur Last gelegt wurden und man muss Winkeladvokat sein, um alle Gründe zur Aufhebung des Urteils zu verstehen.
Offenbar war der Besitzer nicht steuerpflichtig in Deutschland und da lag der Fehler.
Es gibt eine ganze Latte an nicht zutreffenden oder nicht beweisbaren Vergehen, die zur Last gelegt wurden und man muss Winkeladvokat sein, um alle Gründe zur Aufhebung des Urteils zu verstehen.
Da scheinbar die Suchmaschine einen Defekt hat:
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
(copy&paste)
Nun ja, es reicht nicht, eine Suchmaschine bedienen zu können, man muss Gelesenes auch begreifen können. Wie wahr.
Versuch mal das Begreifen.
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
(copy&paste)
Nun ja, es reicht nicht, eine Suchmaschine bedienen zu können, man muss Gelesenes auch begreifen können. Wie wahr.
Versuch mal das Begreifen.
Ich bin immer wieder beeindruckt, wie streitsüchtig (und damit sicher auch im Reallife äußerst unbeliebt und überall ungern gesehen) ein einzelner Mensch sein kann.
Ist das Leben nicht sehr anstrengend, wenn man ausschließlich als Querulant, der aus Prinzip immer DAGEGEN ist, unterwegs ist? Einfach nur bedauernswert, auch wenn das ganz amüsant ist.
Ist das Leben nicht sehr anstrengend, wenn man ausschließlich als Querulant, der aus Prinzip immer DAGEGEN ist, unterwegs ist? Einfach nur bedauernswert, auch wenn das ganz amüsant ist.
Was die Beweislastumkehr hiermit zu tun hat?
In Deutschland darf normalerweise kein Verdächtiger bestraft werden, wenn ihm die Straftat, die Ordnungswidrigkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Soweit mir bekannt, ist man früher (oder auch jetzt noch, wenn das Urteil zu spezifisch ist) davon ausgegangen, wenn du mehr als 800 unverzollte Zigaretten oder X Liter unverzollten Wein, Grappa, Vodka zu Hause hast, dass du diesen geschmuggelt oder auf dem Schwarzmarkt beschafft hast. Beides wäre strafbar.
Nun war es aber an dir zu beweisen, dass die Beschaffung legal war, sonst folgte die Strafe. Das ist war eine Beweislastumkehr.
In Deutschland darf normalerweise kein Verdächtiger bestraft werden, wenn ihm die Straftat, die Ordnungswidrigkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Soweit mir bekannt, ist man früher (oder auch jetzt noch, wenn das Urteil zu spezifisch ist) davon ausgegangen, wenn du mehr als 800 unverzollte Zigaretten oder X Liter unverzollten Wein, Grappa, Vodka zu Hause hast, dass du diesen geschmuggelt oder auf dem Schwarzmarkt beschafft hast. Beides wäre strafbar.
Nun war es aber an dir zu beweisen, dass die Beschaffung legal war, sonst folgte die Strafe. Das ist war eine Beweislastumkehr.
Jetzt muss ich aber ganz gewaltig aufpassen, dass der Zoll meinen Weinkeller nicht findet . . .
Hat zwar nichts mit Tabak zu tun, ist aber meine Ansicht, was das Lager betrifft.
Hat zwar nichts mit Tabak zu tun, ist aber meine Ansicht, was das Lager betrifft.
Dein Wein macht keine Probleme, da sind keine Steuerbanderolen dran. Kannst weiter bunkern, nur irgendwann muss man auch verkosten, sonst freut`s nur die Erben.
Vermutlich bleibt es verschlossen.
In Zollfragen gilt in der Regel die umgekehrte Beweislast. Das heißt, haben die Beamten einen Verdacht, muss der Bürger beweisen, dass dieser falsch ist.
In Zollfragen gilt in der Regel die umgekehrte Beweislast. Das heißt, haben die Beamten einen Verdacht, muss der Bürger beweisen, dass dieser falsch ist.
Vandit:
Beweislastumkehr ist erstmal ein Begriff.
Im BGB gibt es die Beweislastumkehr. In einigen Paragraphen kann sich "die Verteilung von Beweislast je nach Sachlage ändern".
Im Strafrecht gibt es die Beweislastumkehr eben nicht. "Dem deutschen Strafrecht ist die Beweislastumkehr grundsätzlich fremd."
Genau das habe ich geschrieben.
"In Deutschland darf normalerweise kein Verdächtiger bestraft werden, wenn ihm die Straftat, die Ordnungswidrigkeit nicht nachgewiesen werden kann."
Beweislastumkehr ist erstmal ein Begriff.
Im BGB gibt es die Beweislastumkehr. In einigen Paragraphen kann sich "die Verteilung von Beweislast je nach Sachlage ändern".
Im Strafrecht gibt es die Beweislastumkehr eben nicht. "Dem deutschen Strafrecht ist die Beweislastumkehr grundsätzlich fremd."
Genau das habe ich geschrieben.
"In Deutschland darf normalerweise kein Verdächtiger bestraft werden, wenn ihm die Straftat, die Ordnungswidrigkeit nicht nachgewiesen werden kann."
Du schätzt Dich ziemlich gut ein. Zollrecht ist tatsächlich erst einmal kein Strafrecht. Nichts anderes sagte ich. Du hast es zwar gelesen, aber nicht verstanden.
Wie gehabt. Lieber Gott, gib ihm die Kraft, die Klappe zu halten, wenigstens so lange, bis er weiß, wovon er redet.
Wo die Menschen überall angerufen haben, sehr brav. Der eine den Bankberater seiner Internetbank, die wundersam zur Privatbank mutierte, der andere seine Zollbehörde. Beide Institute haben scheinbar am Wochenende die Hotline scharf geschaltet.
Es ist schon bemerkenswert, eine eindeutig gestellte Frage wurde von fast allen Antwortenden verstanden. Es geht ausschließlich um die Freimengen PRO Reise.
Der Einzige, der sie nicht verstanden hat, faselt plötzlich von Lagerung und interpretiert Geschriebenes (danke, wokk) wieder einmal völlig daneben.
Und schon haben wir wieder die diesem Nutzer ureigenste Komik im Thread. Aber egal, Hauptsache Querulant und man hat ein wenig Aufmerksamkeit, die sonst wohl in allen Bereichen fehlt. Warum diese wohl fehlt?
Witzig auch das Faseln von Steurbanderolen auf Weinflaschen. Ob das wohl daran liegt, dass auf Wein keine Verbrauchssteuer erhoben wird? Aber ich will nicht überfordern.
Der Einzige, der sie nicht verstanden hat, faselt plötzlich von Lagerung und interpretiert Geschriebenes (danke, wokk) wieder einmal völlig daneben.
Und schon haben wir wieder die diesem Nutzer ureigenste Komik im Thread. Aber egal, Hauptsache Querulant und man hat ein wenig Aufmerksamkeit, die sonst wohl in allen Bereichen fehlt. Warum diese wohl fehlt?
Witzig auch das Faseln von Steurbanderolen auf Weinflaschen. Ob das wohl daran liegt, dass auf Wein keine Verbrauchssteuer erhoben wird? Aber ich will nicht überfordern.
reiher, nun mal ernsthaft: bist Du wirklich derartig debil oder gibst Du hier, zum Leidwesen aller Gebildeten, ständig den Pausenclown?
P.s. Verwundert es dich nicht, dass Du keine Freunde hast?
P.s. Verwundert es dich nicht, dass Du keine Freunde hast?
Nein, es ging in der Frage ausdrücklich nicht um die Freimengen PRO Reise.
Es ging ganz eindeutig darum, die Freimenge je Reise durch mehrfaches Überschreiten der Grenze auszuhebeln. (kurz vor und nach Mitternacht)
Aus der Frage ergab der Diskussionsverlauf, dass man diese Menge auch nicht zu Hause lagern darf. Ich bin auch dieser Meinung, aber ich werde jetzt nicht den Zoll anrufen. Das kam zwar von Rayer, aber wenn du keinen Zusammenhang mit der Frage siehst, ist das dein Problem.
Das mit dem Wein stammt von mir. Wenn es auch keine Steuerbanderole an der Flasche gibt, darf man dennoch nicht Wein unbegrenzt ins Land bringen. Die Freimenge sind zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent. (Aus nicht EU-Staaten).
Auch wenn es in Deutschland keine Weinsteuer gibt, aufgrund der EU-Gesetzgebung unterliegt Wein der Steueraufsicht. Exporteure und Importeure von innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit Wein müssen Steuerlager dafür einrichten.
Sollte also der Zoll bei einer Privatperson eine ausreichende Menge EU-ausländischen Wein vorfinden und diese Person ist kein registrierter Sender oder Empfänger mit Steuerlager, ist wohl mit Ärger zu rechnen. Seite vom Zoll
Es ging ganz eindeutig darum, die Freimenge je Reise durch mehrfaches Überschreiten der Grenze auszuhebeln. (kurz vor und nach Mitternacht)
Aus der Frage ergab der Diskussionsverlauf, dass man diese Menge auch nicht zu Hause lagern darf. Ich bin auch dieser Meinung, aber ich werde jetzt nicht den Zoll anrufen. Das kam zwar von Rayer, aber wenn du keinen Zusammenhang mit der Frage siehst, ist das dein Problem.
Das mit dem Wein stammt von mir. Wenn es auch keine Steuerbanderole an der Flasche gibt, darf man dennoch nicht Wein unbegrenzt ins Land bringen. Die Freimenge sind zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent. (Aus nicht EU-Staaten).
Auch wenn es in Deutschland keine Weinsteuer gibt, aufgrund der EU-Gesetzgebung unterliegt Wein der Steueraufsicht. Exporteure und Importeure von innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit Wein müssen Steuerlager dafür einrichten.
Sollte also der Zoll bei einer Privatperson eine ausreichende Menge EU-ausländischen Wein vorfinden und diese Person ist kein registrierter Sender oder Empfänger mit Steuerlager, ist wohl mit Ärger zu rechnen. Seite vom Zoll
Gebete werden von Göttern erhört.
Ich bin ein Gott (obwohl dem Atheismus sehr zugeneigt) welcher es genießt, Gebete von untertänigen Schwachköpfen zu ignorieren.
Fragen?
Ich bin ein Gott (obwohl dem Atheismus sehr zugeneigt) welcher es genießt, Gebete von untertänigen Schwachköpfen zu ignorieren.
Fragen?