Gast
versorgungsehe
mein lebenspartner und ich (er und ich 72 jahre alt) leben seit 8 jahren in getrennten wohnungen( 2- zim. u. 2- zim. whg. tür an tür) und wir haben den wunsch zu heiraten und wollen dann in eine 3-zim. whg .ziehen. meine angst ist es, sollte einem von uns beiden (wir sind urgesund) etwas zustoßen, dass uns eine versorgungsehe unterstellt wird .
Antworten (2)
Ich verstehe jetzt nicht ganz für welchen Fall diese Befürchtung, man könnte eine Versorgungsehe unterstellen, besteht.
Für die Witwen- oder Witwerrente ist ein Jahr Ehedauer erforderlich. Das ist eine Formalität, die so gilt , egal ob einem jemand etwas unterstellt oder nicht. Für alle anderen Fälle gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wir für jede andere Ehe auch.
Freut euch lieber darübe, dass ihr in diesem Alter noch einen Partner gefunden habt, mit dem ihr eure Tage verbringen wollt und geniesst es einfach. Zu viele Bedenken versauen einem nur den Tag. Und das ist schade.
Für die Witwen- oder Witwerrente ist ein Jahr Ehedauer erforderlich. Das ist eine Formalität, die so gilt , egal ob einem jemand etwas unterstellt oder nicht. Für alle anderen Fälle gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wir für jede andere Ehe auch.
Freut euch lieber darübe, dass ihr in diesem Alter noch einen Partner gefunden habt, mit dem ihr eure Tage verbringen wollt und geniesst es einfach. Zu viele Bedenken versauen einem nur den Tag. Und das ist schade.