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juhotte74

Warum dürfen ausländische Altenpflege-Auszubildende vorher kein Praktikum machen ?

Meine Phil.-Freundin hat einen Ausbildungsplatz als exam. Altenpflegerin bekommen. Sie wollte vorher ein 2-monatliches Praktikum machen. Die ZAV (zentrale Ausländervermittlung) in München hat das verweigert weil es angeblich dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Für mich ist das ist schwer nachvollziehbar weil doch so viele Altenpfleger/innen fehlen. Da werden den ausländischen Mitbürgern wieder einmal zusätzliche Schwierigkeiten gemacht die unnötig und ungerecht sind.
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Antworten (1)
Paul0815
Das schöne an Behörden ist, dass sie Deiner philatelistischen oder philantropischen Freundin entweder bereits im ablehnenden Bescheid oder auf Nachfrage anhand des Gesetzestextes erläutern, warum das Praktikum abgelehnt wird. Einfach nachfragen.
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