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Gast

Wer zahlt die Gerichtskosten?

Wenn ein Niedriglohnempfänger Prozesskostenhilfe z, B. Verkehrsdelikt bekommt und verliert. Muß er dann seinen Anwalt trotzdem zahlen? Muß der dann auch die Gerichtskosten zahlen? Oder nur die Strafe 30 x10 €?
Frage beantworten Frage Nummer 3000133323 Frage melden
Antworten (1)
Fiete11
Prozesskostenhilfe gibt es weder bei Bußgeld- noch bei Strafverfahren.

Allenfalls eine außergerichtliche Beratung wird übernommen.
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