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basti_mc_cool

Wie bekomme ich heraus, ob ein Kaufmann bereits eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben hat.

Ein Kunde von mir zahlt nicht. Ein Gerichtsvollzieher kostet Geld, dass ich vorlegen muss und nur zurück bekomme, wenn der Kunde noch keine Eidestattliche Erklärung abgegeben hat. Ansonsten gibt´s nix!

Wirtschaftsauskünfte/Firmenauskünfte geben so etwas leider nicht her.
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Antworten (1)
voicy
Das zuständige Amtsgericht (Wohnsitz Schuldner) erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft erforderlich ist, um privatrechtliche Ansprüche zu verfolgen und durchzusetzen. Die Auskunft wird kostenfrei erteilt.
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