Gast
Abmahnung
Habe seit 2 Wochen eine
Schwere mittelohr Entzündung , habe in der 3 darauf folgenden
Woche .Also montags nicht bei meinem Meister angerufen
Weil ich damit gerechnet habe das er damit rechnet
Wenn ich nicht da bin das es mir noch nicht besser
Geht . Habe dann am Montag meine arbeitsunfähigkeits
Bescheinigung verschickt , heute ist Mittwoch und ich Kriege
Eine Abmahnung , weil bis Dienstag 10 Uhr kein Anruf von
Mir eingegangen ist . Wie soll ich jetzt vor gehen , in dem Brief steht
Schwere mittelohr Entzündung , habe in der 3 darauf folgenden
Woche .Also montags nicht bei meinem Meister angerufen
Weil ich damit gerechnet habe das er damit rechnet
Wenn ich nicht da bin das es mir noch nicht besser
Geht . Habe dann am Montag meine arbeitsunfähigkeits
Bescheinigung verschickt , heute ist Mittwoch und ich Kriege
Eine Abmahnung , weil bis Dienstag 10 Uhr kein Anruf von
Mir eingegangen ist . Wie soll ich jetzt vor gehen , in dem Brief steht
Antworten (2)
Geh zu deinem Meister und back kleine Brötchen. Du bist verpflichtet bei einer Krankheit, ob neu oder fortbestehend, dich unverzüglich bei deiner Firma zu melden.
du hast die AU am Montag verschickt, so weit so schlecht, denn es gibt ja nun mal keine Garantie, dass die AU bis DI 10 Uhr bei Deinem Arbeitgeber eingegangen ist. Von daher ist die Abmahnung berechtigt. Und weil Du am Montag nicht angerufen hast, kann ich verstehen, dass Dein Chef sauer auf Dich ist. Du hast Dich zu melden. Punkt. Du kannst nicht davon ausgehen, dass Dein Chef ahnt, was los sein könnte.
Sorry, aber das ist ein typischer Fall von "Selber Schuld!"
Sorry, aber das ist ein typischer Fall von "Selber Schuld!"