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Adopiton einer erwachsenen Schwester bzw. Schwägerin, gesetzliche Regelung

Mein Ehemann und ich, wir beide sind kinderlos, möchten meine leibliche, volljährige, verheiratete Schwester mit Einverständnis ihres Ehemannes und Ihrer beiden volljährigen Kinder, adoptieren. Unsere Eltern sind bereits verstorben. Müssen unsere beiden leiblichen Brüder, zu denen wir mittlerweile keinen Kontakt haben, angehört werden? Besteht eine gesetzliche Regelung?
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