Gast
Arbeit mit 50 %
Darf ich mit Behinderung 50 % 160 Std. In 16 Tagen arbeiten
Antworten (3)
wenn die 16 Tage am Stück sind, dann dürftest Du das auch ohne Behinderung nicht.
48h/Woche, in Ausnahmefällen bis zu 60h/Woche, dann ist Schicht im Schacht. Mit der Behinderung ist übrigens dann spätestens aales über 48/Woche freiwillig, zu Mehrarbeit (vulgo: Überstunden) zwingen kann Dich niemand
48h/Woche, in Ausnahmefällen bis zu 60h/Woche, dann ist Schicht im Schacht. Mit der Behinderung ist übrigens dann spätestens aales über 48/Woche freiwillig, zu Mehrarbeit (vulgo: Überstunden) zwingen kann Dich niemand
Dürfen darfst du, so lange das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) eingehalten wird . Müssen muss du nicht. Das ist in § 124 SGB IX geregelt.