Gast
Ausbildung?
Hallo, bin gelernter Koch und arbeite nun schon 10 Jahre in den Beruf. Nun möchte ich eine neue Ausbildung machen. Meine Frage wenn ich jetzt kündige bekomme ich dann zu mein Lehrlingsgehalt Hartz 4 oder steht mir das nicht zu weil ich meinen Job gekündigt habe?
Antworten (2)
HartzIV ist der Mindestsatz für den Lebensunterhalt. Die meisten Ausbildungsvergütungen dürften weit darüber liegen. Es kann sein, daß du Wohngeldanspruch hast, falls deine Wohnung innerhalb der Richtlinien liegt. D.h. Größe und Miete müssen angemessen sein. Von der Ausbildungsvergütung müssen dir 350.- € zum leben übrig bleiben, wenn deine Miete bezahlt ist.. Nebenkosten mußt du davon selbst tragen.
Hast Du schon eine Ausbildungsstelle? Was willst Du machen?
Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du natürlich zunächst eine Sperre von 3 Monaten (sie hier).
Aber wie bereits gesagt wurde, die meisten Ausbildungsvergütungen liegen oberhalb von Hartz 4. Aber Du musst erst einmal eine Ausbildungsstelle bekommen. Da dürftest Du jetzt - für 2013 - etwas spät dran sein; zumindest für eine ordentliche Ausbildungsstelle!
Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du natürlich zunächst eine Sperre von 3 Monaten (sie hier).
Aber wie bereits gesagt wurde, die meisten Ausbildungsvergütungen liegen oberhalb von Hartz 4. Aber Du musst erst einmal eine Ausbildungsstelle bekommen. Da dürftest Du jetzt - für 2013 - etwas spät dran sein; zumindest für eine ordentliche Ausbildungsstelle!