jürgengreizen
Bin mit Alkohol am Steuer erwischt worden mit was muss ich rechnen?
Hallo liebe Mitmenschen, ich wurde am Wochende mit 1,2 Promille von der Polizei angehalten und musste pusten. Da ich aber schon sehr sehr lange auto fahre und auch noch nie betrunken gefahren bin. Frage ich mich jetzt ob sie mir wegen guter Führung, die Strafe erlassen könnten? Mit was für Strafen muss ich rechnen, wenn nicht? Vielen Dank für eure Hilfe.
Antworten (29)
Hallo Jürgengreizen, auch wenn du mit sicherheit ein toller Fahrer bist ist das un verantwortungsvoll! Natürlich kriegst du genau wie jeder andere eine Strafe. da ich die genaueren Umstände deiner Tat aber nicht kenne kannst du hier selber mal gucken was dir blüht.
http://bussgeldrechner.com/alkohol-am-steuer/
hoffentlich kommst du zur einsicht.
http://bussgeldrechner.com/alkohol-am-steuer/
hoffentlich kommst du zur einsicht.
Du kannst ganz sicher sein das du bei der Alkoholkonzetration ne ganze Weile Fahrrad fahren musst.Zudem wird dich der Spaß einige hundert Euro kosten. Und die Behörden können dich sogar bei diesem Wert zur MPU schicken.
Zwingend ist die aber erst ab 1.6 Promille.
Im Zweifel wende dich an einen Anwalt, es wird relativ sicher zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Zwingend ist die aber erst ab 1.6 Promille.
Im Zweifel wende dich an einen Anwalt, es wird relativ sicher zu einem Gerichtsverfahren kommen.
.....von der Polizei angehalten und musste pusten
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Niemand muss pusten. Wer das freiwillig macht, dem ist nicht zu helfen.
Und gaaaanz sicher ist es der Strafverfolgungsbehörde vollkommen wurscht, dass du schon so lange und noch nie betrunken fährst. Im Verkehrsstrafrecht gibt es kein Erlassen einer Strafe wegen bisher guter Führung, denn das wird von einem Führerscheininhaber erwartet.
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Niemand muss pusten. Wer das freiwillig macht, dem ist nicht zu helfen.
Und gaaaanz sicher ist es der Strafverfolgungsbehörde vollkommen wurscht, dass du schon so lange und noch nie betrunken fährst. Im Verkehrsstrafrecht gibt es kein Erlassen einer Strafe wegen bisher guter Führung, denn das wird von einem Führerscheininhaber erwartet.
Auch nicht ganz korrekt. Verweigerst du das Pusten, hat der Polizist die Möglichkeit, von der Blutprobe abzusehen. Er muss nicht tätig werden. Bläst du aber, und dort erscheint eine nicht unerhebliche Verfärbung, muss er tätig werden. Er hat dann keine andere Wahl.
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Wenn ich also alkoholisiert unterwegs bin, und verweigere ich das Pusten, habe ich eine winzig geringe Chance, davonzukommen. Puste ich, bin ich in jedem Falle dran. Entscheide selbst, was besser ist. Ich würde mich für die winzige Chance entscheiden.
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Wenn ich also alkoholisiert unterwegs bin, und verweigere ich das Pusten, habe ich eine winzig geringe Chance, davonzukommen. Puste ich, bin ich in jedem Falle dran. Entscheide selbst, was besser ist. Ich würde mich für die winzige Chance entscheiden.
Zitat: "Dort wird eine Blutprobe angeordnet, durch einen Arzt, der eventuell erst in 2 Stunden angereist kommt. Wenn man Pech hat, ist dann die BAK höher als 2 Stunden zuvor."
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Das passiert auch, wenn du pustest, und eine Verfärbung hast. Also was hast du verloren? Nichts. Aber du kannst alles gewinnen.
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Das passiert auch, wenn du pustest, und eine Verfärbung hast. Also was hast du verloren? Nichts. Aber du kannst alles gewinnen.
Leider nicht ganz. Aus eigener Erfahrung weiß ich das ein Polizist eine Atem oder Blutalkoholkontrolle durchführen oder anordnen MUSS wenn der begründe Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinfluss besteht. Verweigert der verdächtige den Atemtest muss in diesem Fall, wenn es sein muss mit Gewalt, Blut abgenommen werden.und bei mir kam nicht der Arzt zur Polizei sondern diese ist mit mir ins Krankenhaus gefahren was keine 10 minuten dauerte und der Arzt wartete. Zudem wird die BAK zurück gerechnet auf den tatsächlichen Tatzeittunkt.Du siehst also das diese Tipps nichts weiter sind als wunschdenken.nur leider sind wir im Rechtsstaat nicht bei Wünsch dir was, sondern bei so isses!
Lieber Ing,
Bei einem sogenannt em Testsaufen hatte ich eine BAK von 1.3 Promille nach dem Genuss von 4 Pils (0.5 l) und 4 Schnäpsen in der Zeit von 3 stunden. Ich bin nicht gefahren weil ich den Alkohol spürte. Können aber schon.(logischer Weise nicht mehr sicher)
Nicht jeder der besoffen am Steuer erwischt wurde ist Alkoholiker.
Bitte merk dir das.
Bei einem sogenannt em Testsaufen hatte ich eine BAK von 1.3 Promille nach dem Genuss von 4 Pils (0.5 l) und 4 Schnäpsen in der Zeit von 3 stunden. Ich bin nicht gefahren weil ich den Alkohol spürte. Können aber schon.(logischer Weise nicht mehr sicher)
Nicht jeder der besoffen am Steuer erwischt wurde ist Alkoholiker.
Bitte merk dir das.
Ich war auch mal Täter (´94), bin auf der Autbahnauffahrt ne Leitplanke hochgefahren. gepustet 1.75‰ Blutprobe 1,65‰.
Ein Jahr Karte weg, 7 Punkte und MPU.
Damals brauchte ich aber kein Jahr Abstinenz nachweisen was ja heute unumgänglich ist.
Bei der MPU konnten die mir nix, Medinisch waren alle Werte im grünen Bereich, beim Reaktionstest war ich überdurchschnittlich gut und beim psychologischem Gespräch hab dem das blaue vom Himmel runter gelogen. Hab dieses LaLa Gutachten bekommen, mußte 4 mal son Kurs besuchen und hab seit August 95 meine Karte wieder.
Ein Jahr Karte weg, 7 Punkte und MPU.
Damals brauchte ich aber kein Jahr Abstinenz nachweisen was ja heute unumgänglich ist.
Bei der MPU konnten die mir nix, Medinisch waren alle Werte im grünen Bereich, beim Reaktionstest war ich überdurchschnittlich gut und beim psychologischem Gespräch hab dem das blaue vom Himmel runter gelogen. Hab dieses LaLa Gutachten bekommen, mußte 4 mal son Kurs besuchen und hab seit August 95 meine Karte wieder.
An dem Tag nicht, dennoch muss ich zugeben das ich vor 4 Jahren ebenfalls mit 1.6 Promille die Geländegängigkeit und Stabilität meines Fiat Brava getestet habe. Unter zuhilfenahme von 40 m Maisfeld und eines Nussbaumes.
Rest wie bei coredlier.
Dürfte dann ein Jahr nicht mal an hem Bier riechen was problemlos klappt wenn man sich zusammenreißt-daher meine obige Aussage.
Rest wie bei coredlier.
Dürfte dann ein Jahr nicht mal an hem Bier riechen was problemlos klappt wenn man sich zusammenreißt-daher meine obige Aussage.
Ps: Fiats kann ich hierfür nur sehr bedingt empfehlen.Geht mit dem Fahrzeug nämlich nur ein einziges mal.
Da ich weiß das wenn ich nochmal betrunken im Kraftfahrzeug erwischt werde es schwierig werden würde die Karte wieder zu bekommen, deshalb fahr ich jetzt nur noch knülle mit dem Fahrrad über Seitenstraßen nach Hause ;-)))))
BTW, bei uns in MS haben schon einige Fahrradfahrverbot wegen zu oft betrunken auf dem Fahrrad.
BTW, bei uns in MS haben schon einige Fahrradfahrverbot wegen zu oft betrunken auf dem Fahrrad.
Aus dem Grund fahr ich dann idr. Taxi. Was mich das gekostet hat hätte für sehr, sehr viele Taxifahrten gereicht.
Oh, ich reihe mich ein.
etwa 94/95 1,22 Promille. 11 Monate. Führerschein rechtzeitig neu beantragt, trotzdem wurde nachträglich eine MPU verhängt. Dadurch dann mehr als 12 Monate. Dann bekam ich den dreier Schein wieder bzw einen neuen.
Was aber ärgerlich war, und das fiel erst später auf: mit dem neuen Schein durfte ich zwar weiterhin alles, aber die Berechtigung auch 125 mm³ Mopeds zu fahren (vorher mit Klasse 4 möglich) war damit weg. Witzigerweise wurde die alte Klasse 3 (LKW 7,5t) aber auf mit zusätzlich Hänger bis maximal 10 t erweitert.
Seitdem passe ich auf. Hier in Spanien kann man mit mehr als 0,5 schon mal im Knast landen, auch wenn nichts weiter passiert ist. Knapp drunter kostet schon mehrere Hundert Euro.
etwa 94/95 1,22 Promille. 11 Monate. Führerschein rechtzeitig neu beantragt, trotzdem wurde nachträglich eine MPU verhängt. Dadurch dann mehr als 12 Monate. Dann bekam ich den dreier Schein wieder bzw einen neuen.
Was aber ärgerlich war, und das fiel erst später auf: mit dem neuen Schein durfte ich zwar weiterhin alles, aber die Berechtigung auch 125 mm³ Mopeds zu fahren (vorher mit Klasse 4 möglich) war damit weg. Witzigerweise wurde die alte Klasse 3 (LKW 7,5t) aber auf mit zusätzlich Hänger bis maximal 10 t erweitert.
Seitdem passe ich auf. Hier in Spanien kann man mit mehr als 0,5 schon mal im Knast landen, auch wenn nichts weiter passiert ist. Knapp drunter kostet schon mehrere Hundert Euro.
Coredlier
"""BTW, bei uns in MS haben schon einige Fahrradfahrverbot wegen zu oft betrunken auf dem Fahrrad."""
Nicht nur in MS. Bei uns wurde erst letzte Woche ein Autofahrer, dem ein besoffener Radfahrer vor das Auto fiel, tödlicher Ausgang, bei Gericht freigesprochen. Keine Chance auszuweichen.
Erdbeerfeldheld
"""Aus dem Grund fahr ich dann idr. Taxi. Was mich das gekostet hat hätte für sehr, sehr viele Taxifahrten gereicht."""
Taxifahrer haben es oft nicht gerne wenn man die Regel hat.
Celsete
"""Witzigerweise wurde die alte Klasse 3 (LKW 7,5t) aber auf mit zusätzlich Hänger bis maximal 10 t erweitert."""
Das war schon immer so! Lkw 7,5to mit zusätzlichem einachsigen Anhänger bis max. 10to
"""BTW, bei uns in MS haben schon einige Fahrradfahrverbot wegen zu oft betrunken auf dem Fahrrad."""
Nicht nur in MS. Bei uns wurde erst letzte Woche ein Autofahrer, dem ein besoffener Radfahrer vor das Auto fiel, tödlicher Ausgang, bei Gericht freigesprochen. Keine Chance auszuweichen.
Erdbeerfeldheld
"""Aus dem Grund fahr ich dann idr. Taxi. Was mich das gekostet hat hätte für sehr, sehr viele Taxifahrten gereicht."""
Taxifahrer haben es oft nicht gerne wenn man die Regel hat.
Celsete
"""Witzigerweise wurde die alte Klasse 3 (LKW 7,5t) aber auf mit zusätzlich Hänger bis maximal 10 t erweitert."""
Das war schon immer so! Lkw 7,5to mit zusätzlichem einachsigen Anhänger bis max. 10to
@huddelduddel:
Wie ist das dann bei Taxifahrerinnen?
Und was geht ihn/sie das an solang die Sitze sauber bleiben?
Und wie findet man das denn überhaupt raus ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen?
Wie ist das dann bei Taxifahrerinnen?
Und was geht ihn/sie das an solang die Sitze sauber bleiben?
Und wie findet man das denn überhaupt raus ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen?
Erdbeerfeldheld
Taxifahrer dürfen das im Rahmen der Terroristen Bekämpfung.
Taxifahrerinnen erhalten aus Hygiene gründen die alten Plastiksitze aus der Tram eingebaut.
Persönlichkeitsrechte? Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts gegen eine umfassende Leibesvisitation. Besonders als Frau.
Jetzt bin ich ob euerer Promillegeständnisse ganz schön balla balla!
Taxifahrer dürfen das im Rahmen der Terroristen Bekämpfung.
Taxifahrerinnen erhalten aus Hygiene gründen die alten Plastiksitze aus der Tram eingebaut.
Persönlichkeitsrechte? Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts gegen eine umfassende Leibesvisitation. Besonders als Frau.
Jetzt bin ich ob euerer Promillegeständnisse ganz schön balla balla!
@Huddelduddel: Alternativ 12 t "Sattelschlepper".
Das war mir vorher nicht bekannt, habs erst im Strassenverkehrsamt erfahren, als ich zwecks Fahrerkarte den alten Schein gegen den neuen Euroführerschein eingetauscht habe.
Das war mir vorher nicht bekannt, habs erst im Strassenverkehrsamt erfahren, als ich zwecks Fahrerkarte den alten Schein gegen den neuen Euroführerschein eingetauscht habe.
Na, mit Hänger fahren kann ich schon ganz gut. Mir war nur nicht bekannt, dass ich so viel schleppen darf. Bislang war mein Maximum ein etwa 3 t schwerer Bühnenanhänger, auf 2 Achsen
Nein. Eine Achse am Hänger vorne, eine hinten. Ich habe mich aber vorher schlau gemacht, den durfte ich mit meinem Klasse 3 fahren. Der war dafür extra zugelassen.
War nur verdammt schwer, den rückwärts auf Position zu drücken. Ging aber auch.
War nur verdammt schwer, den rückwärts auf Position zu drücken. Ging aber auch.
@Celsete - .............................. aber die Berechtigung auch 125 mm³ Mopeds zu fahren (vorher mit Klasse 4 möglich) war damit weg..................................
Mit dem alten 4rer durfte man nur bis 80ccm und max 6000 U/min bedienen. mehr nicht.
Erst 1996 hat man in D den 1b an internationales echt angepasst.
Weiteres siehe: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein
daraus folgte: """Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Vor dem Jahr 1980 galt zum Führen eines Leichtkraftrades der Führerschein der Klasse 3 oder 4.
Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das „b“ bedeutete „beschränkt“. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.
Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm her, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Des Weiteren erhöhte sich ab diesem Datum die erlaubte Leistung der Leichtkrafträder auf 11 kW.
Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 erschien, weg."""
Mit dem alten 4rer durfte man nur bis 80ccm und max 6000 U/min bedienen. mehr nicht.
Erst 1996 hat man in D den 1b an internationales echt angepasst.
Weiteres siehe: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein
daraus folgte: """Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Vor dem Jahr 1980 galt zum Führen eines Leichtkraftrades der Führerschein der Klasse 3 oder 4.
Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das „b“ bedeutete „beschränkt“. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.
Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm her, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Des Weiteren erhöhte sich ab diesem Datum die erlaubte Leistung der Leichtkrafträder auf 11 kW.
Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 erschien, weg."""
Das ist schon ganz schön naiv zu denken, einmal Straftat (ist es ab 1,1 Promille = absolut fahruntüchtig) hätte man frei.
Ich hab da einen umgebracht, einmal darf man doch, oder...?
Lass das bloß nie jemanden vom Amt/Gericht/Polizei hören, eine schlimmere Verharmlosung und Mangel an Einsicht gibt es kaum.
3 Punkte, Bußgeld > 500€ und Fahrverbot sind Minimum, in BaWü kommt ab 1,1 eine Pflicht-MPU, anderswo ab 1,6.
http://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/
Ich hab da einen umgebracht, einmal darf man doch, oder...?
Lass das bloß nie jemanden vom Amt/Gericht/Polizei hören, eine schlimmere Verharmlosung und Mangel an Einsicht gibt es kaum.
3 Punkte, Bußgeld > 500€ und Fahrverbot sind Minimum, in BaWü kommt ab 1,1 eine Pflicht-MPU, anderswo ab 1,6.
http://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/