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Gast

Telekom stellt Geräte in Rechnung, die längst zurückgeschickt wurden

Hallo,
Ich habe ein Problem mit der Telekom. Ich war da bis Ende Dezember Kundin und habe nach Vertragsende sämtliche Leihgeräte zurückgeschickt.
Doch irgendwie macht die Telekom mir seitdem das Leben schwer. Alle Geräte wurden als zurückgeschickt registriert, außer eines. Was ich absolut nicht verstehen kann, denn alle Geräte waren in einem großen Karton. Sprich, wenn alle anderen Geräte angekommen sind, muss auch dieses Gerät zwangsläufig angekommen sein.
Aber die Telekom meldet dieses Gerät seit Monaten als fehlend und stellt es mir jeden Monat in Rechnung. Ich bezahle dies natürlich nicht, weil ich keinerlei Geräte mehr habe.
Mittlerweile hat die Telekom auch einen Anwalt beauftragt und der nervt mich mit Briefen. Aber auch dem habe ich bereits mehrfach erklärt, dass ich kein Gerät mehr habe und ich auch nicht bereit bin, die Kosten dafür zu übernehmen.

Was kann ich tun? Beweisen, dass ich alle Geräte zurückgeschickt habe, kann ich nicht mehr. Hilft es wirklich nur noch einen Anwalt zu beauftragen? Ich habe eine gute Rechtsschutz und das wäre kein Problem, aber eigentlich hab ich die Hoffnung es außergerichtlich zu klären.

Danke im Voraus für eure Hilfe.
Frage beantworten Frage Nummer 3000297030 Frage melden
Antworten (7)
Vandit
Wenn die Telekom bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, wird auch die Seite Telekomhilft nicht mehr helfen können und nach der Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung sieht es nicht mehr aus.. Zudem sind bereits fast 12 Monate vergangen.

Wenn Du den erforderlichen Rücksendeweg wie z.B. Packliste etc. eingehalten hast, bist Du zwar auf der sicheren Seite, aber ohne Beweis sieht es natürlich schlecht aus.
Versuche mit einem Rechtsanwalt weiterzukommen, denn selbst wenn Du den bevorstehenden Prozess verlierst, übernimmt die Rechtschutz die Kosten und Du musst allenfalls die Gerätekosten tragen.
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rayer
Eine außergerichtliche Lösung ist immer möglich. Selbst bei einer angesetzten Verhandlung kann man sich noch vorm Gerichtssaal einigen. Die Parteien erklären durch ihre Anwälte die Sache als bereinigt und gut ist. Kosten fallen natürlich an und werden geteilt.
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ingSND
Die Hauptschwierigkeit an der Sache ist die Beweisbarkeit. Du hast das Teil gehabt, aber Du kannst nicht nachweisen (jedenfalls nicht gerichtsfest), dass Du es zurück gegeben hast.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
1) Du bezahlst das Teil sofort
2) Du führst einen nervigen Rechtstreit, an dessen Ende Du mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch das Teil bezahlen musst. Und möglicherweise keinen Rechtschutz mehr hast, weil Versicherungen gerne mal kündigen, wenn sie für einen von Anfang an grenzwertigen Fall zahlen müssen.
3) den hatte ich fast übersehen: außergerichtlicher Vergleich - ohne Anwalt kommst Du da wahrscheinlich nicht hin und mit Anwalt wird es für dich teurer als das Teil zu bezahlen.
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ingSND
... und ja, ich weiß, es gibt Leute, die für drei Cent durch vier Instanzen klagen und am Ende triumphieren.
Ich habe da nie zu gehört. Wer mich hier kennt, weiß, dass ich eine gewisse Freude am Rechthaben habe - aber wegen 20 oder 30 Euro einen Rechtstreit anzufangen, dafür ist mir meine knappe Freizeit einfach zu wertvoll.
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rayer
Was tun?
Den Tipp von ing ernst nehmen, in den sauren Apfel beißen und zahlen.
Da davon auszugehen ist, dass der Anwalt nicht nur mit Briefen nervt, sind da auch schon Kosten aufgelaufen.
Billiger wird es nicht mehr.
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rayer
Das wäre dann auch außergerichtlich.
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Lilly Putana
Aufgrund der bisherigen "Antworten", ingSND ausgenommen, ist der Fragesteller zu bedauern.
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