Darf der Ausbilder die Ausbildungsvergütung zurückhalten, wenn das Berichtsheft nicht vorliegt?
Antworten (3)
Seit wann ist der Ausbilder der Arbeitgeber? Selbst wenn das eine und dieselbe Person sein sollte, ist das nicht zulässig.
ich kann mich an eine Frage erinnern, in der es darum ging, wer das Berichtsheft bezahlen müsse. Wenn beide Fragen von der gleichen Person stammen, kann ich nur dringendst empfehlen, einen anderen Ausbildungsbetrieb zu suchen oder sich zumindest mal an einen Vertrauenslehrer an der Berufsschule bzw einen Kontakt bei derzuständigen IHK zu wenden. Am aktuellen Arbeitsplatzt wirst du anscheinend nur als billige /kostenlose Arbeitskraft missbraucht.
Ich bin bei so Fragen immer mißtrauisch. Natürlich darf die Vergütung nicht zurückgehalten werden, aber in der Frage stecken auch eigene Versäumnisse.
Weshalb liegt denn das Berichtsheft nicht vor? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ausbilder mit Geldentzug droht, wenn das eine einmalige, kurzfristige Angelegenheit ist. Oder hat er das gar nicht angedroht und ist es evtl. nur eine Befürchtung von dir? Dann hättest du wenigstens ein schlechtes Gewissen. Seit wie lange schreibst du denn keine Berichte und hast du die Absicht , weiterhin keine zu schreiben? Das Führen eines Berichtsheftes ist Teil des Ausbildungsvertrages. Ein Berichtsheft kostet 5 Euro. Reicht ein halbes Jahr. Da muß man auch nicht streiten, wer das bezahlt.
Weshalb liegt denn das Berichtsheft nicht vor? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ausbilder mit Geldentzug droht, wenn das eine einmalige, kurzfristige Angelegenheit ist. Oder hat er das gar nicht angedroht und ist es evtl. nur eine Befürchtung von dir? Dann hättest du wenigstens ein schlechtes Gewissen. Seit wie lange schreibst du denn keine Berichte und hast du die Absicht , weiterhin keine zu schreiben? Das Führen eines Berichtsheftes ist Teil des Ausbildungsvertrages. Ein Berichtsheft kostet 5 Euro. Reicht ein halbes Jahr. Da muß man auch nicht streiten, wer das bezahlt.