Gast
Der vermieter wollte meine arbeiten auf meinem angemietetem Grundstück fotografieren . Darf er das?
Als ich auf meinem angemietetem Grundstück meine reifen wechselte habe ich gleichzeitig meine Bremsbeläge erneurt.Plötzlich stand die Geschäftsführerin unserer Genossenschaft auf dem Bürgersteig und wollte in richtung meines grunstück Fotos machen.Darf sie das?
Antworten (2)
Solange die Bilder nicht veröffentlicht werden darf sie das. Da sie Bilder macht und du hier fragst, gehe ich von einem entspannten Verhältnis zwischen dir und der Hausverwaltung aus.
Meines Wissens nach: Da die Bilder von der Strasse gemacht wurden und einen von der Öffentlichkeit einsehbaren Bereich zeigen, sind diese Bilder auch als Beweismittel vor Gericht zulässig.
Meines Wissens nach: Da die Bilder von der Strasse gemacht wurden und einen von der Öffentlichkeit einsehbaren Bereich zeigen, sind diese Bilder auch als Beweismittel vor Gericht zulässig.