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Gast

freistellung und Änderung des vertrages nach fehlgeburt

Halloarbeite seit 5 jahren im waldkindergarten als leitung. hatte ich dieses jahr zwei fehlgeburten wobei die erste sehr früh abging und bei der zweiten in der 9ssw. Da war ich schon im Beschäftigungsverbot. Nun wurde schon eine neue erzieherin eingestellt. Mein arbeitgeber möchte mich nun für 3 monate freistellen bezahlt und die leitung des kindergatens an die neue kollegin abgeben. Darf das sein? Wie ist das mit der freistellung wenn ich nicht moechte? Vielen dank
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