Gast
Ist ein Honorar für die Referentenleistung im Rahmen einer 'direkten' Maßnahme (für Arbeitsuchende) der Arbeitsagentur (also nicht über Bildungsträger) von der Umsatzsteuer befreit? - Ich selbst bin USt-pflichtig.
Bisher habe ich über einen Bildungsträger als Referent für eine Maßnahme des Jobcenters gearbeitet. Hierfür waren meine Leistungen gem. §4 Abs. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Umsätze erhebe ich Umsatzsteuer. Wie ist es nun, wenn ich direkt (als Nicht-Bildungsträger) für die AA/ Jobcenter als Rsferent tätig bin? Im §4 kann ich auf diesen Fall keinen genauen Hinweise finden.
Herzlichen Dank für Hinweise aus Ihrer Erfahrung.
Herzlichen Dank für Hinweise aus Ihrer Erfahrung.
Antworten
noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!