Gast
Kann ich die Wohnung vermieten wenn das Wohnrecht nicht in anspruch genommen wird
Antworten (1)
Kann sein, oder auch nicht. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht.
Grundsätzlich ist ein Wohnrecht ein persönliches und nicht übertragbares Recht. Wenn man es nicht mehr ausüben kann, dann verfällt es. Es kann aber je nach Vertrag auch anders sein. Interessant in dem Zusammenhang ist auch ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2009.
Grundsätzlich ist ein Wohnrecht ein persönliches und nicht übertragbares Recht. Wenn man es nicht mehr ausüben kann, dann verfällt es. Es kann aber je nach Vertrag auch anders sein. Interessant in dem Zusammenhang ist auch ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2009.