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Gast

kellertür ist aufgebrochen muss vermieter zahlen?

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vonjwd
So, jetzt mal im Ernst:
Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass sich die Mietsache bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Er ist auch verantwortlich dafür, Reparaturen auszuführen, die bei Nichtbehebung des Mangels den Gebrauch der Mietsache einschränken würden.
Das geht allerdings nicht so weit, dass er für jedes und alles verantwortlich ist. Zunächst einmal ist der Schadensverursacher dran. Wenn man den nicht identifizieren oder dingfest machen kann, dann ist der Vermieter zur Reparatur der Kellertür verpflichtet, nicht jedoch wenn da irgendwas gestohlen oder kaputt gemacht wurde.
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