Gast
kontoauszüge
wie lange kann ich sie von der bank beantragen
Antworten (1)
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem Kontoinhaber Kontauszüge nach einer bestimmten Zeit (postalisch) zuzustellen, falls dieser die Kontoauszüge nicht rechtzeitig online abgerufen oder an einem Kontoauszugsdrucker ausgedruckt hat.
Ebenfalls per Gesetz ist die Bank verpflichtet Kontoauszüge oder Kontobewegungen 10 Jahre lang aufzubewahren oder zu speichern.
Über die Einsicht in diese Unterlagen oder deren auszugsweise Zusendung muß sich der Kontoinhaber dann mit der Bank verständigen.
Ebenfalls per Gesetz ist die Bank verpflichtet Kontoauszüge oder Kontobewegungen 10 Jahre lang aufzubewahren oder zu speichern.
Über die Einsicht in diese Unterlagen oder deren auszugsweise Zusendung muß sich der Kontoinhaber dann mit der Bank verständigen.