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Gast

krankenversicherung bei hartz4

war bisjetzt freiwillig versichert.bei antragstellung alg2 wird man ja normalerweise pflichtversichert undder betrag direkt vonder arge an die KV überwiesen.
besteht die möglichkeit daßich auch weiterhin freiwillig versichert bleibe und die arge mir den pauschalbetrag überweist/bar auszahlt?kannich mich vonder versicherungspflicht befreien lassen,undwäre das auchwieder rückgängig machbar inzukunft?
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Antworten (1)
blog2011
Bei meiner Privaten KV gibt es eine sog. Ruhensregelung. Kostet natürlich, aber es gehen dann keine erworbenen Ansprüche verloren. Ich würde dir raten, dich umgehend sowohl mit der Arge als auch mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen, ehe du eine Entscheidung triffst. Ich meine, es gibt dabei sogar Fristen zu beachten.
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