Gast
kündigung zur jahresmitte und bereits den ganzen Urlaub schon genommen
Ich habe im Februar und März meinen gesamten Jahresurlaub bereits genommen. Jetzt kündige ich zum 30.06. Muss ich den zuviel genommen Uralub zurück zahlen?
Antworten (1)
Zuviel Urlaub gewährt – und nun?
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits den ganzen Jahresurlaub – nach Ablauf der Wartezeit – am Jahresanfang und scheidet der Arbeitnehmer dann noch vor Vollendung des Kalenderjahres aus, dann besteht kein Anspruch des Arbeitgebers auf “Rückzahlung” des Urlaubs. Dies gilt auch, wenn irrtümlich zu viel Urlaub gewährt wurde.
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits den ganzen Jahresurlaub – nach Ablauf der Wartezeit – am Jahresanfang und scheidet der Arbeitnehmer dann noch vor Vollendung des Kalenderjahres aus, dann besteht kein Anspruch des Arbeitgebers auf “Rückzahlung” des Urlaubs. Dies gilt auch, wenn irrtümlich zu viel Urlaub gewährt wurde.