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didadirk67

Mietvertrag mit Mindestlaufzeit von 4 Jahren wie komme ich früher raus

ich möchte eine tolle Wohnung mieten der Hacke sind jedoch Mindestlaufzeit 4 Jahre, was wenn ich früher raus möchte.
Frage beantworten Frage Nummer 63757 Frage melden
Antworten (1)
Paul0815
Falls der Vermieter nicht auch auf sein Kündigungsrecht verzichtet, ist die Klausel einer (einseitigen) Mindestmietzeit unwirksam.

Ansonsten wäre ich vorsichtig. Wie begründet der Vermieter denn diese lange Zeit? Nicht dass es irgendeinen Haken gibt, der Dir erst nach Einzug bewusst wird...
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