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Gast

muss bei Whg-Kündig. vom Mieter renov. werden,wenn lt. Vertrag Schönheitsrep. nach Fristenplan fällig sind und,dass wenn noch kein voller Renov.turnus verstrichen ist,soll der Mieter anteilige Renovierungsk. prozentual nach Kostenvoranschl eines vom Verm. ernannten Fachgesch. übernehmen -Danke

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Deho
Klar da ms du nur antl Kst fristen und den Vertrag schönen. Bitte!
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