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Gast

Muß der vorhandene Teilungsvertrag bei zusätzlchen Wohnunge nicht geändert werden?

Ich habe vor kurzem eine ETW in einem 5 Familienhaus gekauft. Unter meiner wohnung befindet sich Räume die als Hobbyraum zu einer anderen ETW festgeschrieben sind. Die Eigentümerin hat nun ohne wissen und Zustimmung der anderen eigentümer diesen Souterainräume vermietet und damit eine 6. Wohneinheit geschaffen. Ein antrag auf Nutzungsänderung hat das bauamt wegen der deckenhöhe bereits mehrfach abgelehnt. An wen müssen wir uns den nun wenden. ist der Verwalter zuständig?
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