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Gast

Muss ich meine Wohnung sanieren?

Hi,
ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Bei durchlesen meines Mietvertrag verweist der §19 auf den § 7 welcher beinhaltetet
"Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe in komplett sanierten Zustand. Bei Auszug des Mieters ist dieser Zustand wiederzustellen."
Ich habe die Wohnung erst voriges Jahr komplett neu renoviert . Natürlich ist bei den Abbau der Anbauwände sowie der Küche eine andere Farbe an der Stelle. Muss ich diese Stellen malern?
Frage beantworten Frage Nummer 59730 Frage melden
Antworten (8)
elfigy
kurz und bündig : Ja
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Rocktan
Kurz und bündig nein. Wenn es keine Schreifarben wie Pink oder Violett sind, muss man die Wände nicht weißeln.
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hphersel
"komplett SANIERT", nicht "RENOVIERT" ? dann würde ich mal einen Anwalt fragen. es ist möglich, dass diese Klausel ungültig ist. Bei "renoviert" schließe ich mich allerdings meinem Vorredner an.
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Rocktan
Oder.... hast du gar nicht vollständig gestrichen, sondern sind jetzt Stellen von Möbeln an den Wänden zu sehen? Dann gehe zu Antwort 1.
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elfigy
Ich denke, die haben im dem Mietvertrag "saniert" und "renoviert" verwechselt. Aber die Stellen, an denen man sieht, daß nicht frisch gestrichen ist, muss er überstreichen. Er riskiert sonst, daß der Vermieter das von seiner Kaution machen lässt, was erstens rechtens sein kann, oder er müsste dann auf Herausgabe der Kaution klagen. Das muß er sich gut überlegen.
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Rocktan
So ganz klar ist die Frage nicht. Wenn er letztes Jahr gestrichen hat, muss er nicht neu streichen. Wenn es sich um Stellen handelt, an denen Möbel/sonstwas standen, die Farbe drumherum ausgeblichen ist muss er das streichen. Ebenso wie er alle Löcher entfernen muss.
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elfigy
Das meinte ich damit, und so hat er es auch in der Frage beschrieben.
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Rocktan
Dann soll er sagen was er meint und nicht faseln.
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