Gast
Muß ich nun den vollen Preis für 4 Pers. (2 Erwachsene und zwei Kinder) für Kost und Logie bezahlen?
Vom 26.-30.12. hatten wir eine Reise gebucht (ohne Reiserücktrittsvers.) Während der Fahrt zum Urlaubsort ging das Auto kaputt. Nach stundenlangem Warten war am frühen Abend klar, der Wagen muß in eine Werkstatt. Auf einen Leihwagen hatten wir keinen Anspruch und kein Geld einen zu mieten. Am Nachmittag habe ich das Hotel von der Lage in Kenntnis gesetzt, "alles kein Problem." Am nächsten Tag bin ich so krank geworden, dass die Reise auch nicht mit dem Zug angetreten werden konnte.
Antworten (1)
wahrscheinlich ja. In dem Reisevertrag stehen doch sicher die Bedingungen für Stornierung oder Nichtantritt der Reise. Da würde ich mal nachlesen. Ohne Reiserücktrittsversicherung spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Das nennt man dann Lehrgeld gezahlt. Nächstes mal dann nicht mehr ohne Rücktrittsversicherung.