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Mutter verstorben,Vermieter verlangt Erbschein zur Kautions rückzahlung

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mantrid
Der Vermieter kann ohne Erbschein nicht wissen, wer der Erbe oder die Erben sind, die Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution haben. Die Erbberechtigung ist entweder mittels Erbschein oder dem beglaubigten Protokoll der Testamentseröffnung nachzuweisen. Achtung, bei mehreren Erben ist es im Normalfall sogar so, dass diese nur gemeinsam verfügen können, d.h., wenn nur einer der Erben beim Vermieter aufkreuzt, darf der Vermieter nicht auszahlen. Dann kann nur gemeinsam verfügt werden.
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