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Gast

Rechtsbeugung??

Betreuer klagt auf Rückzahlung des Geld. Geld wurde vor der Betreuung bereits gezahlt. Im Termin ist der Betreute verwirrt. Er erkennt seine Unterschrift auf den Quittungen u, den Rest kann er nicht lesen, weil er seine Brille vergessen hat. Urteil: Betreuter war 6 Mon. vor dem Gutachten dement. Demenz ist schleichende Krankheit.
Quittungen sind eine Lüge u. der Beklagte ein Betrüger. Eine Rückzahlung wäre nicht erfolgt. Rechtsbeugung????
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