Frage stellen
Gast

Schönheitsrep./Whg.Renovierung bei Auszug

muss bei Whg-Kündig. vom Mieter renov. werden,wenn lt. Vertrag Schönheitsrep. nach Fristenplan fällig sind und,dass wenn noch kein voller Renov.turnus verstrichen ist,soll der Mieter anteilige Renovierungsk. prozentual nach Kostenvoranschl eines vom Verm. ernannten Fachgesch. übernehmen -Danke
Frage beantworten Frage Nummer 87026 Frage melden
Antworten

noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!

Bleiben Sie informiert

Aktivieren Sie die Push-Benachrichtigungen vom stern und verpassen Sie keine wichtige Nachricht.

Datenschutzhinweise